Weiherordnung

 

 

 

 

Die Weiheranlage Wallenborn dient in erster Linie dem Angelsport und der Freizeitgestaltung der Vereinsmitglieder. Es muss daher ein besonderes Anliegen aller Mitglieder des Vereins sein, das Vereinsgelände in jeder Weise zu pflegen und vor Schäden zu bewahren. Der Verein hat es sich zum Gebot gemacht, die gesetzlichen Bestimmungen der Fischereiordnung und des Tier- und Umweltschutzes einzuhalten. 

Der gültige Jahresfischereischein sowie der Angelerlaubnisschein müssen beim Angeln am Weiher mitgeführt werden und die gesetzlichen Bestimmungen der Fischereiordnung und des Tier- und Naturschutzes sind einzuhalten. Beim Landen der Fische ist ein Unterfangkescher zu benutzen. Es darf mit zwei Ruten geangelt werden. Jugendliche Angler ohne Fischereiprüfung dürfen nur fischen, wenn ein erwachsener Landesfischereischeininhaber die Aufsicht übernimmt. Gefangene Fische sind nur für den eigenen Verzehr zu verwenden und die Schonzeiten sind lt. Fischereiordnung einzuhalten. Jeder im Weiher gefangene, nicht zum Verzehr mitgenommene Fisch, ist schonend abzuhaken und in den Weiher zurückzusetzen. Die Angelplätze sind sauber zu verlassen.
Die Weisungen des Gewässerwartes ist von jedem Angler zu befolgen.

Fischereiberechtigt ist, wer im Besitz einer gültigen Tageskarte und eines gültigen Landesfische-
reischeines ist. Die Landesfischereiordnung ist genauestens zu beachten. Den Aufforderungen der Kontrolleure am Weiher ist Folge zu leisten.

Gefischt werden darf: 01.11. – 31.03.: von 7.00 – 19.00 Uhr
01.04. – 31.10.: von 5.00 – 23.00 Uhr

Jeder Angler ist gehalten, sich an dem Info-Kasten (an der Fischerhütte) zu informieren, bevor er seinen Angelplatz aufsucht. Uferbauten und Anpflanzungen sind zu schonen. Das Benutzen eines Gaffes ist verboten, ein Unterfangkescher ist stets mitzuführen. Gehälterte Fische dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden. Gefangene Fische sind schonend zu behandeln, bzw. waidgerecht abzutöten. Fische dürfen am Gewässer nicht ausgewaidet werden. Nach dem Fang eines Zanders darf nicht mehr geblinkert bzw. mit Köderfisch gefischt werden.

Bei einem Vereinsfischen dürfen unbeteiligte Angler (die nicht am Vereinsfischen teilnehmen) nur vom Damm aus zwischen Mönch und Brücke angeln. Der restliche Weiher ist für sie gesperrt.
Ausnahme: Forellenfischen. Hier ist der komplette Weiher für unbeteiligte Angler gesperrt.

Bei geschlossener Eisdecke ist das Angeln verboten! Bei teilweise offener Eisdecke wird das Gewässer von der Vorstandschaft gesperrt, oder freigegeben. (Aushang)

Tageskartenverkaufsstellen: akutell werden keine Tageskarten an Gastfischer ausgegeben.

Tagehöchstfangmenge und Schonmaße:        
1 Zander 45cm oder                        
2 Forellen 25 cm oder                    Schonzeiten:
1 Karpfen 35 cm oder                    Zander 15. Februar – 31. Mai
2 Schleien 25 cm oder
1 Aal: 50 cm oder
1 Barsch 25 cm.
zusätzlich 2 KG Weißfische

Hunde sind an der Leine zu führen und Verbotsschilder müssen beachtet und eingehalten werden. Das Baden der Hunde ist verboten. Hundekot ist sofort aufzusammeln und in die entsprechende Hundetoilette zu entsorgen. Baden und Schlittschuhfahren sind verboten. Das Begehen der Wege und der Weiheranlage geschieht auf eigene Gefahr. Durch den Verein wird keine Haftung übernommen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Weiherordnung muss mit einem Ausschluss aus dem Verein bzw. mit dem Entzug der Tageskarte und/oder einem Platzverbot ohne Anspruch auf Gebührenerstattung gerechnet werden.

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